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Immobilienprojekt: Großes, modernes Gebäude im Rohbau mit Baukran.

Neue Steuervorteile für Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz ist ein bedeutender Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln. Nachfolgend erfahren Sie, wie diese Maßnahmen die Bau- und Immobilienbranche stärken sollen.

 

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für neu errichtete Wohngebäude rückwirkend zum 1. Oktober einzuführen. Dieser Plan soll dazu beitragen, die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Die degressive Abschreibung ermöglicht eine zügigere Refinanzierung von Investitionen und schafft somit Anreize für die Bauwirtschaft. Sie ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dieser sieht vor, dass eine degressive AfA in Höhe von fünf Prozent für Projekte mit Baubeginn innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren eingeführt wird.

Die Bauwirtschaft steht beispielhaft für einige Branchen in Deutschland, die für die Volkswirtschaft von großer Bedeutung sind und in den letzten Jahren eine deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage erlebt haben. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter stark gestiegene (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, beschränktes Bauland, Engpässe bei Material und Personal sowie Probleme in den Lieferketten. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusätzlich erschwert.

Die degressive AfA gilt ausschließlich für frisch gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwerts steuerlich geltend gemacht werden. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich. Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.

Durch den erhöhten Prozentsatz der degressiven Abschreibung von fünf Prozent statt wie bisher drei Prozent verringert sich die Steuerlast für Immobilieneigentümer und erhöht die Rendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage aufgrund dieser Steuervergünstigungen. Wenn die Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann auch schneller und mehr in neuen Wohnraum investiert werden. Durch die steuerlichen Anreize sollen wieder mehr Neubauprojekte entstehen und dem herrschenden Wohnraummangel entgegengewirkt werden.

Die Einführung der degressiven AfA ist eine zentrale Maßnahme, die mit dem Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht wurde. Bereits am 30. August 2023 hatte das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes. Zu Verzögerungen kam es, weil der Bundesrat hierzu am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat letztendlich einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt und den Weg für das Wachstumschancengesetz und die degressive AfA freigemacht.

Die degressive AfA kann auch mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, die den energetischen Gebäudestandard EH40/QNG erfüllen und eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten.

Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neufälle wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf 5.200 Euro pro Quadratmeter und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro Quadratmeter auf 4.000 Euro pro Quadratmeter erhöht.

Die geplante Abschreibung soll für alle Bauprojekte mit Baubeginn oder Kauf ab dem 1. Oktober 2023 gelten. Als Zeitpunkt der Anschaffung wird das Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht definiert. Dies tritt ein, sobald Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den oder die Erwerber:in übergehen. Damit ist eine Eintragung im Grundbuch streng genommen nicht erforderlich. Im Jahr der Anschaffung kann die degressive Abschreibung anteilig in Anspruch genommen werden.

Insgesamt bringt die Einführung der degressiven AfA für den Wohnungsbau zahlreiche Vorteile mit sich, von einer höheren steuerlichen Begünstigung beim Kauf von Neubauimmobilien bis zur Förderung von Neubauprojekten und der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Pakets zur Stärkung der Bau- und Immobilienwirtschaft und zur Bewältigung des Wohnraummangels in Deutschland.

Rund um das Thema Immobilien steht Ihnen unser Team von Am Kirchplatz Immobilien gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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